Erste Informationen

Welche Kinder nehme ich auf – und wie alt dürfen sie sein?
Ich betreue grundsätzlich alle Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren, beziehungsweise bis zum Kindergarteneintritt.
Auch Kinder mit Handicap finden in meiner Tagespflege einen sicheren und unterstützenden Platz. Die Betreuung wird hierbei zusätzlich gefördert.

Was gibt es zum Essen?
Die Kinder bringen ihr Frühstück mit. Eine kleine Zwischenmahlzeit gegen 10 Uhr besteht aus frischem Obst und einem kleinen Snack.
Ich koche jeden Tag frisch und achte dabei auf eine kindgerechte und ausgewogene Auswahl. Die Mahlzeiten orientieren sich an den Vorlieben der Kinder. Unverträglichkeiten und Allergien werden selbstverständlich berücksichtigt.

Was muss mein Kind mitbringen?
- Täglich ein Frühstück
- Trinkflasche
- Gläschenkost bei Bedarf
- Windeln und Feuchttücher
- Schnuller falls benötigt
- Kleidung die dem Wetter angepasst ist
- Kleidung die schmutzig werden darf
- Rutschsocken
- Ersatzkleidung

Gibt es Regeln und Rituale in der Gruppe?
Regeln und Rituale helfen den Kindern. Sie fühlen sich sicher. Sie wissen, was im Alltag passiert und wie der Tagesablauf ist
- Unsere wichtigsten Regeln sind
- Wir essen am Tisch
- Wir schlagen und beißen nicht
- Wir werfen keine Spielsachen und machen sie nicht kaputt
- Wir räumen gemeinsam auf
- Wir respektieren den anderen
Rituale sind ein wertvoller Bestandteil unseres Tages. Sie vermitteln Halt, schaffen Orientierung und geben Sicherheit.
- Unsere wichtigsten Rituale sind
- Begrüßung und Verabschiedung
- geregelter Tagesablauf
- Gemeinsames Essen am Tisch mit Tischspruch piep, piep, piep…
- Feste Schlaf- und Ruhezeiten

Wie sind die Betreuungszeiten?
Die Betreuungszeiten richten sich flexibel nach den Bedürfnissen der Familien.
Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
und nach Absprache
Wie groß ist die Gruppe?
Ich darf als qualifizierte Kindertagespflegeperson bis zu 5 gleichzeitig anwesende fremde Kinder betreuen.

Gibt es einen Betreuungsvertrag?
Ja. Zwischen den Eltern und mir als Tagesmutter wird ein privatrechtlicher Betreuungsvertrag abgeschlossen.
In diesem Vertrag werden alle wichtigen Punkte klar geregelt, darunter zum Beispiel: Betreuungszeiten, Regelungen bei Krankheit (Kind oder Tagesmutter), Nachweis der Masernschutzimpfung, Rechte und Pflichten beider Seiten, sowie weitere organisatorische und rechtliche Vereinbarungen.
So haben beide Seiten Sicherheit und Transparenz für die gesamte Betreuungszeit.

Was kostet die Kindertagespflege?
Die Betreuung bei einer Tagesmutter wird von der Gemeinde oder der wirtschaftlichen Jugenhilfe gefördert – und zwar einkommensunabhängig.
Kinder zwischen 1 und 3 Jahren werden bis zu 35 Stunden Betreuung pro Woche ohne weitere Begründung genehmigt.
Wer mehr als 35 Stunden benötigt, oder auch das Kind unter 1 Jahr alt ist, so wird ein Nachweis des Arbeitgebers ( über Arbeitszeiten) erforderlich.
Der aktuelle Elternbeitrag ab Januar 2026 3,07 € pro Betreuungsstunde (bei einem Kind). Diese Angabe ist jedoch ohne Gewähr

Benötigen wir eine Bescheinigung vom Kinderarzt?
Ja. Vor der Aufnahme in die Kindertagespflege ist eine ärztliche Untersuchung des Kindes verpflichtend.
Außerdem ist für jedes betreute Kind ein gesetzlich vorgeschriebener Nachweis über den Masernschutz erforderlich.
